Berlin, 1. Juni 2023. Mit der Kleinen Anfrage „Steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltskosten für Angehörige im Ausland“ (Bundestagsdrucksache 20/7031) hat die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag die Bundesregierung nach Informationen über die Höhe der entsprechenden steuerlich wirksamen Zahlungen, die Zielländer und die Zahl der Empfänger gefragt. Steuerlich absetzbar sind 2023 bis zu 10.908 Euro pro Person und Jahr. Aus der nun vorliegenden Antwort geht hervor, dass der Bundesregierung lediglich Daten bis 2019 vorliegen. Für 2019 wurden Gesamtaufwendungen von rund 2,5 Milliarden Euro an 546.425 Empfänger steuerlich bei der Einkommensteuer berücksichtigt, ohne Kenntnis der Aufteilung auf die Empfänger im In- und Ausland. Wesentliche Teile der Anfrage konnte die Bundesregierung jedoch nicht beantworten, da ihr hierzu nach eignen Angaben keine Daten oder Erkenntnisse vorliegen beziehungsweise ihr keine entsprechenden Statistiken bekannt sind.
Dazu teilt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, mit:
„Die Unfähigkeit, selbst grundlegende Fragen nach steuerwirksamen Geldabflüssen seit 2010 zu beantworten, spricht für sich. Unwissenheit, soweit das Auge reicht. Zudem ist es skandalös, dass offenbar auch nichts unternommen werden soll, um diese Informationen wenigstens künftig zu erfassen. Deutschland mindert somit großzügig seine Steuereinnahmen durch Berücksichtigung von Zahlungen an Empfänger in diversen Ländern weltweit. Damit muss in diesem Umfang Schluss sein. Die AfD-Bundestagsfraktion fordert seit langem, dass Deutschland einen Überblick über die Zahlungen ins Ausland wie auch die fiskalischen Lasten der Zuwanderung haben muss. Durch eine transparente Offenlegung der Ausgaben und Einnahmeminderungen sowie eine andere Schwerpunktsetzung hätten wir die Möglichkeit, Steuern in Deutschland zu senken – in der aktuellen Krise mit Rezession eine längst überfällige Maßnahme.“