Berlin, 10. November 2022. Zur Debatte um das Inflationsausgleichsgesetz teilt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, mit:
„Im internationalen Vergleich nimmt Deutschland wieder einmal eine sehr schlechte Position ein. In vielen Ländern weltweit wird die sogenannte Kalte Progression automatisch abgeschafft. In den USA, in Kanada, in Schweden, in Großbritannien und vielen weiteren Ländern gibt es dafür gesetzliche Regelungen zur automatischen Anpassung. In der Schweiz hat dies sogar Verfassungsrang.
In einem Interview mit Funke Medien vom 31. Oktober 2022 hat der Bundesfinanzminister anerkannt, was die AfD-Fraktion im Bundestag seit vielen Jahren fordert und was übrigens bis heute im Wahlprogramm der FDP steht: Es braucht einen Tarif auf Rädern. Dieser Tarif auf Rädern ist eine normierte Tarifformel, die im Einkommensteuergesetz verankert werden muss und auf dessen Grundlage die Tarifeckwerte dauerhaft an die Inflation angepasst werden.
Wir als AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag gehen aber noch weiter. Wir fordern auch eine Dynamisierung der Freigrenzen, Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge im Einkommensteuergesetz. Wir sehen, dass seit Jahrzehnten der Euro von Inflation begleitet wird. Hieraus ergibt sich eine Veränderung der realen Werte der ökonomischen Rechenparameter der Steuerlast. Die Nominalbeträge des Steuerrechts bleiben jedoch über viele Jahre konstant, sodass Freibeträge, Freigrenzen, Pausch- und Höchstbeträge wirtschaftlich Jahr für Jahr kleiner werden und die Tarifbelastung der jeweiligen Bemessungsgrundlage somit von Jahr zu Jahr erhöht, selbst wenn ein realer Einkommenszuwachs nicht stattfindet. Als Beispiel dient der Werbungskostenpauschbetrag bei sonstigen Einkünften, der seit 1955 nicht angepasst wurde. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler müsste dieser nach inflationsbedingten Anpassungen seit Einführung bei 573,37 Euro im Jahr liegen. Aktuell liegt dieser bei 102 Euro im Jahr.
Wir können diese nicht durchgeführten Anpassungen über die Jahre als Raub am Steuerzahler bezeichnen. Gleiches gilt auch für die Unterberücksichtigung der Inflation bei den Tarifeckwerten der letzten Jahre. Die aktuelle Praxis der Anpassung der Inflation auf Grundlage der Steuerprogressionsberichte hat sich als unzureichend herausgestellt. Die Bürger leiden unter der hohen Inflation, deshalb wäre es richtig, sie von den heimlichen Steuererhöhungen, von der lediglich der Staat profitiert ohne dafür ein Gesetz zu ändern, zu befreien.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird für dieses Problem nochmals einen eigenen Gesetzentwurf zur Debatte stellen, der diese Problematik aufgreift und sich am Schweizer Vorbild für die echte und dauerhafte und vor allem vollständige Abschaffung der Kalten Progression stark macht.“