Berlin, 22. August 2022. In 16 Bundesländern gibt es sechs unterschiedliche Grundsteuermodelle. Laut Medienberichten bedarf es 3.000 zusätzlicher Arbeitskräfte in den Finanzämtern, die rund 462 Millionen Euro kosten, um den Mehraufwand aufgrund der Grundsteuerreform abzudecken. Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, teilt dazu mit:
„Die Grundsteuer ist mit 15 Milliarden Euro Steuereinnahmen für die Kommunen ein wichtiger Einnahmefaktor, so wurde es zumindest immer gesagt. Dass die Grundsteuer für die Kommunen jetzt vor allem ein riesiger Verwaltungsaufwand ist, wurde im Zuge der Grundsteuerreform oft kritisiert, gerade auch von uns, aber hören wollte wieder niemand. Mittlerweile denkt der Bundesfinanzminister Lindner sogar über eine Fristverlängerung über den 31. Oktober hinaus nach, obwohl noch nicht einmal die Hälfte der eigentlichen Frist überhaupt abgelaufen ist. Es ist wohl schon jetzt klar, dass der damals berechnete Erfüllungsaufwand für die Bürger in Höhe von 2,1 Millionen Stunden für die kommenden sieben Jahre zu tief gegriffen war. Deshalb sollte man auch vorsichtig sein, ob wir nicht am Ende sogar 4.000 oder sogar 5.000 zusätzliche Arbeitskräfte in den Ämtern benötigen, um die Neubewertung von 36 Millionen Grundstücken in Deutschland zu schaffen.
Während einigen noch nicht ganz klar ist, dass wir dieses Prozedere alle sieben Jahre wieder haben, mehren sich schon jetzt Berichte über Einzelfälle über eine Verzehnfachung der Grundsteuer. Es hieß immer, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein soll, was sie ganzheitlich betrachtet möglicherweise sogar ist, aber ich frage mich, wie gerade in der aktuellen Situation, wo alles teurer wird, vom Brötchen bis zum Heizen, auch noch eine solche Kostenexplosion bei der Grundsteuer erklärbar sein soll. Offenbar hoffen die Regierenden, dass die Inflation kein Dauerthema ist und bis 2025 wieder in geordneten Bahnen abläuft.
Für die AfD-Fraktion war diese Misere absehbar, weshalb wir auch frühzeitig die Abschaffung der Grundsteuer gefordert haben. Diese Forderung ist heute aktueller denn je. Es gibt andere Alternativen für die Kommunen, beispielsweise über eine hebesatzfähige Beteiligung an der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, die wir vorgeschlagen haben. Damit hätten wir kein solches bürokratisches Monstrum geschaffen und gleichzeitig das grundsätzliche Problem der Grundsteuer, die eben nicht an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anknüpft und damit ungerecht ist, gelöst.“