Berlin, 26. März 2025. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage gegen die fortgesetzte Erhebung des Solidaritätszuschlags abgewiesen. Dazu teilt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, mit: 

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Klage gegen den Solidaritätszuschlag abzuweisen, ist ein schwerer Schlag für die Steuerzahler in Deutschland. Seit dem Auslaufen des Solidarpakts II zum 31. Dezember 2019 fehlt dem Solidaritätszuschlag jegliche verfassungsrechtliche Legitimation. Dennoch wird er weiterhin erhoben, was wir als AfD-Fraktion von Anfang an kritisiert haben.

Bereits in der 19. Wahlperiode haben wir mit unserem Antrag auf Drucksache 19/4898 die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags gefordert. In der 20. Wahlperiode haben wir diese Forderung mit unserem Antrag auf Drucksache 20/2536 erneuert. Trotz unserer Bemühungen und der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags wurde unser Antrag im Finanzausschuss durch die Mehrheit der anderen Fraktionen abgelehnt.

Es ist bemerkenswert, dass sowohl die FDP als auch die CDU/CSU in der Vergangenheit die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gefordert haben. Dennoch haben sie unsere Initiativen nicht unterstützt und stattdessen gegen unsere Anträge gestimmt. Dies zeigt einmal mehr, dass es diesen Parteien nicht um die Sache, sondern um parteipolitische Spielchen geht.

Die fortgesetzte Erhebung des Solidaritätszuschlags belastet insbesondere den Mittelstand und die arbeitende Bevölkerung. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und hoher Inflation ist es unverantwortlich, die Bürger weiterhin mit dieser Zusatzabgabe zu belasten. Wir als AfD-Fraktion werden uns weiterhin mit aller Kraft für die sofortige und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags einsetzen, um die Steuerzahler zu entlasten und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken.

Es ist an der Zeit, dass die anderen Fraktionen ihre Blockadehaltung aufgeben und gemeinsam mit uns für eine gerechte und verfassungskonforme Steuerpolitik sorgen. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass Wahlversprechen eingehalten werden und die Politik im Interesse der Steuerzahler handelt.“