Berlin, 22. Februar 2024. Zu der auf der Steuerkonferenz der deutschen Wirtschaft diskutierten Notwendigkeit einer großen Steuerreform und der geplanten Einführung einer Mindeststeuer teilt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, mit:
„Die Bürger in Deutschland tragen die zweithöchste Steuer- und Abgabenlast weltweit, zudem liegt die letzte große Steuerreform bereits sechszehn Jahre zurück. Die effektive Durchschnittssteuerbelastung auf Unternehmensebene ist in Deutschland mit 28,8 Prozent mit am höchsten. Der EU-Durchschnitt liegt bei 18,8 Prozent.
Während die Ampelkoalition lediglich an den Symptomen herumdoktert und versucht, die Bürger mit Einmalzahlungen ruhig zu stellen, hat die AfD-Bundestagsfraktion bereits zahlreiche konkrete Lösungsvorschläge und Konzepte vorgelegt und umfangreiche finanzpolitische Leitlinien veröffentlicht, die vom Leitbild der Steuervereinfachung geprägt sind und eine tatsächliche Entlastung der Bürger bringen. Dazu zählen unter anderem:
– Abschaffung jeglicher Substanzsteuern wie Erbschaft- und Schenkungsteuer (20/5815 und 20/6388)
– Abschaffung von Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag (20/2536),
– Reform der Gemeindefinanzierung durch beispielsweise Abschaffung der Grundsteuer. Neuer Einkommensteuertarif durch automatische inflationsbedingte Anpassung der Tarifeckwerte (20/6144)
– Einführung eines Familiensplitting (20/4672)
– Keine Umsatzsteuer auf Grundlebensmittel (20/8416)
– Erhalt der nationalen Einlagensicherung statt EU angestrebter Vergemeinschaftung (20/7355)
– Umsetzung der Bürokratiebremse durch die sogenannte „One in, one out“-Regel.
Kritisch sehen wir als AfD-Fraktion die Einführung einer sogenannten Mindeststeuer. Natürlich ist die zugrundeliegende Idee vernünftig, die Verlagerung von Unternehmensgewinnen in Steueroasen zu verhindern. Schon jetzt erwarten aber Experten einen riesigen bürokratischen Aufwand bei der Umsetzung der Mindestbesteuerung. Der Diskussionsentwurf für das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz umfasst bereits 89 Paragrafen. Man kann sich gut vorstellen, welchen Aufwand Unternehmen zukünftig betreiben müssen, um den Anforderungen gerecht zu werden.“
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