Gottschalk: Auch Anwälte kann man bestrafen
Laut eines Artikels der Süddeutschen Zeitung sind Anwälte von Großkanzleien in größerem Ausmaß in Cum-Ex Geschäfte involviert. Kay Gottschalk, Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Finanzausschuss, erklärt dazu:
„Wenn große Anwaltskanzleien Firmen so beraten, dass die Firmen auch illegale Strukturen zur Steuervermeidung aufweisen, dann muss die Justiz handeln. Hier sollte man bis zu einem Berufsverbot von den in Betracht kommenden Anwälten gehen. Eine Strafbarkeit hier zu leugnen, wäre das komplett falsche Zeichen in Richtung aller Steuerzahler.
Weiterhin sollte ein Interessenkonflikt der Kanzleien stärker beobachtet werden. Einerseits arbeiten sie die Gesetze für die Regierung aus und auf der anderen Seite beraten sie große Firmen in Steuersachen. Hier macht man häufig den Bock zum Gärtner und gibt den Anwaltskanzleien Macht und Einfluss, der ihnen nicht zusteht.
So kommen solche Geschichten wie Cum-Ex Geschäfte zustande und so weit sollten wir es nicht kommen lassen. Denn diese Geschäfte kosten den redlichen Steuerzahler Millionen. Die AfD-Fraktion steht für die Entlastung der Steuerzahler und nicht für eine illegale Steuervermeidung. Hier braucht es eine konsequente und harte Strafverfolgung. “