Laut aktuellen Meldungen geht die EU-Kommission gegen Österreich, wegen der umstrittenen Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im Ausland, vor. Die Indexierung sei zutiefst unfair, so die EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen.

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Kay Gottschalk, dazu:

„Trotz dieser bedenklichen Maßnahmen der EU-Kommission hält die AfD Fraktion selbstverständlich an ihrem Gesetzesentwurf fest. Das Vertragsverletzungsverfahren sollte Österreich und uns nicht weiter beeindrucken, da die Argumentation der EU-Kommission völlig falsch ist.

Insbesondere für die Kinder in Deutschland stellt dieses Verfahren eine grobe Ungerechtigkeit dar, da sie doch relativ zu den Lebenshaltungskosten, beispielsweise in Osteuropa,  schlechter gestellt werden.

So haben wir letztes Jahr etwa für 123.855 polnische Kinder den deutschen Standard an Kindergeld in Höhe von 194 Euro gezahlt und damit einen Fördereffekt dieser Familien ausgelöst. In Polen würden sie normalerweise nur einen gestaffelten Betrag von bis zu maximal 31 Euro im Monat erhalten.

Unsere im Gesetzesantrag geforderte „Als-ob Regelung“ bedeutet daher keine Benachteiligung, sondern nur eine konsequente und faire Behandlung der deutschen Kinder.“