(Schriftliche Frage Nr. 64 für den Monat August 2025)

Frage:

Sieht es die Bundesregierung als sozial gerecht an, dass nach Aussage des Spitzenverbandes der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen ausschließlich die gesetzlich Versicherten die Krankheitskosten der Bürgergeldempfänger (rund 10 Mrd. Euro pro Jahr) zahlen – und nicht etwa alle Steuerzahler und Privatversicherten (WirtschaftsWoche, Nr. 31, Seite 33)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 14. August 2025:

Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld sind mit Vollendung des 15. Lebensjahres eigenständig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, soweit sie nicht privat krankenversichert oder zuletzt weder gesetzlich noch privat krankenversichert und hauptberuflich selbstständig oder versicherungsfrei (z. B. als Beamtinnen und Beamte) waren. Für in der GKV versicherte Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld trägt der Bund die Beiträge zur GKV. Die Höhe dieser aus Steuermitteln finanzierten Beitragspauschale für Bürgergeldempfänger beträgt im Jahr 2025 monatlich 133,17 Euro. Privat krankenversicherte Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld erhalten vom Jobcenter einen steuerfinanzierten Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss ist begrenzt auf die Höhe des nach § 152 Absatz 4 Versicherungsaufsichtsgesetz halbierten Beitrags für den Basistarif in der privaten Krankenversicherung, den Hilfebedürftige zu leisten haben.