(Schriftliche Frage Nr. 4/038 und Nr. 4/039 für den Monat April 2025)

Frage:

Wie begründet die Beteiligungsführung des Bundes die Zielerreichung (u. a. Kundenzufriedenheit und Pünktlichkeit) des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, die zur vollen Ausschüttung der variablen Vergütung geführt hat?

sowie

Inwiefern hat sich die Vergütungsregelung des Vorstands Deutschen Bahn AG für das Geschäftsjahr 2025 nach der Veräußerung der Schenker AG den veränderten Verhältnissen anzupassen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Sören Bartol vom 10. April 2025:

Die schriftlichen Fragen Nr. 038/April und 039/April werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Vergütung des Vorstands der Deutsche Bahn AG (DB AG) ist Angelegenheit des Aufsichtsrats der DB AG. Anpassungen der Vergütung des Vorstands der DB AG obliegen dem Aufsichtsrat der Gesellschaft. Die der Vergütung für die Vorstände der DB AG zugrundeliegende Systematik ist im Integrierten Bericht der DB AG veröffentlicht.