(Schriftliche Frage Nr. 407 für den Monat September 2024)

Frage:

Wer hat im Bundesministerium des Innern und für Heimat bzw. im Bundesministerium der Finanzen (Abteilung/Referat/Name) die Verhandlungen mit der UEFA bezüglich der steuerlichen Gestaltung der Einnahmen aus der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Abweichung von § 50a des Einkommensteuergesetzes geführt und verantwortet die Vereinbarung des (Abzugs-)Steuerbetrages von 65 Mio. Euro?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 15. Oktober 2024:

Die UEFA hat im Jahr 2017 im Zuge der Bewerbung zur Ausrichtung der UEFA EURO 2024 einen Antrag auf Steuerlass gem. § 50 Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) gestellt, der vom zuständigen Fachreferat des Bundesministeriums der Finanzen innerhalb der Verwaltung koordiniert und bearbeitet wurde sowie mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt. Insoweit haben keine Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen bzw. dem Bundesministerium des Innern und für Heimat und der UEFA bezüglich der steuerlichen Gestaltung der Einnahmen aus der UEFA EURO 2024 stattgefunden. Verhandlungsführer hat es vor diesem Hintergrund nicht gegeben.