(Mündliche Frage aus der Fragestunde am 16.10.2024)

Frage:

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auf Regierungsebene bezüglich Afghanistan in einem der Jahre zwischen 2020 und heute entschieden wurde, dass die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Hawala-Banking verwenden soll bzw. verwenden können soll und die GIZ dafür ggf. eine Haftungsfreistellung von der Bundesregierung bzw. einzelnen Bundesministerien erhalten hat?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Niels Annen, MdB vom 16. Oktober 2024:

Transaktionen, die dem Hawala-Banking zuzurechnen sind, werden von der Bundesregierung weder getätigt noch beauftragt. In besonderen Einzelfällen, in denen es zur Rettung von Menschenleben oder zur Durchführung von besonders wichtigen Hilfsprojekten mangels verlässlicher Bankensysteme keine alternativen Möglichkeiten für Geldtransfers gibt, wird von einzelnen Ressorts zugelassen, dass geförderte Zuwendungsempfänger und Durchführungsorganisationen nach Abwägung aller Risiken als ultima ratio ein Hawala-System nutzen. Die Nutzung von Hawala-Systemen unterliegt hierbei strengen Voraussetzungen und erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Auflagen. Eine Haftungsfreistellung von der Bundesregierung bzw. einzelnen Bundesministerien hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) nicht erhalten.