(Schriftliche Frage Nr. 9/422 für den Monat September 2024)

Frage:

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund z. B. des Restrukturierungsverfahrens nach dem Unternehmensstabilisierungs und – restrukturierungsgesetz (StaRUG) bei der Varta AG, um zu vermeiden, dass Kleinaktionäre im Fall einer notwendigen Schuldentilgung durch Kapitalherabsetzung auf null leer ausgehen, während der Großaktionär die Möglichkeit hat, eine Kapitalerhöhung zu zeichnen und an der Zukunft des Unternehmens teilzuhaben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesministerium der Justiz Benjamin Strasser, MdB vom 7. Oktober 2024:

Die Bundesregierung nimmt den genannten Fall sowie weitere vergleichbare Fälle zum Anlass, im Zuge der ohnehin stattfindenden Evaluation des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) der Frage nachzugehen, ob und ggf. welche Klarstellungen sich empfehlen, um sicherzustellen, dass gesellschaftsrechtliche Grundsätze wie der aktienrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung nicht über das Maß hinaus eingeschränkt werden, das erforderlich ist, um die Zwecke des Restrukturierungsverfahrens zu erreichen. Sie weist zugleich darauf hin, dass das StaRUG der gerichtlichen Praxis die Möglichkeit eröffnet, den Ausgleich zwischen aktien- und restrukturierungsrechtlichen Gesichtspunkten unter Würdigung der Besonderheiten des Einzelfalls herzustellen.