(Schriftliche Frage Nr. 9/236 für den Monat September 2024)

Frage:

Wann wird die Bundesregierung eine Anpassung des seit 2018 gültigen Faktors von 0,2155 der Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für Bezieher von Bürgergeld vornehmen, um das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von rund 9,2 Mrd. Euro bezüglich dieser Versicherten so, wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart, umzusetzen, um die Zusatzbeiträge für gesetzlich versicherte Beitragszahler zu begrenzen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 23. September 2024:

Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, die Beiträge für Beziehende von Bürgergeld anheben zu wollen. Eine Umsetzung soll erfolgen, sobald es die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen im Lichte der wirtschaftlichen Entwicklung zulassen.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nr. 122 des Abgeordneten Kay Gottschalk (AfD) in der Woche vom 2. September 2024 (Drucksache 20/12734 vom 6. September 2024, Seite 91), auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nr. 65 des Abgeordneten Kay Gottschalk (AfD) in der Woche vom 12. August 2024 (Drucksache 20/12558 vom 16. August 2024, Seite 42) sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nr. 99 der Abgeordneten Gerrit Huy (AfD) in der Woche vom 25. März 2024 (Drucksache 20/10863 vom 28. März 2024, Seite 63) verwiesen.