(Schriftliche Frage Nr. 390 für den Monat Mai 2023)

Frage:

Was sind die wesentlichen Gründe im Einzelnen dafür, dass bisher kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Katar abgeschlossen worden ist, insbesondere keines auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen und welche konkreten Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit dies erfolgen kann?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 2. Juni 2023:

Mit Katar werden seit 2011 mit Unterbrechungen Verhandlungen zum Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen geführt. Seit 2017 gibt es keine Fortschritte. Die zuletzt von Katar gestellten Forderungen stellen das bisherige Verhandlungsergebnis in Frage. Für den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens bedarf es einer vollständigen Einigung zwischen beiden Seiten.