(Schriftliche Frage Nr. 250 und Nr. 251 für den Monat Juli 2023)

Frage:

1. „Wie viele gemeldete Fälle hinsichtlich Verlustverrechnungsbeschränkung des 20 Absatz 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz gab es insgesamt in 2021 (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?“,

2. „In wie vielen Fällen wurde der Verlusthandel durch Verlustverrechnungsbeschränkung des 20 Absatz 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz fehlerhaft oder gar nicht erklärt (bitte anhand der beiden Kategorien nach Monaten aufschlüsseln)?“

Antwort de Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 24. Juli 2023:

Im Hinblick auf die zeitlichen Abläufe bei den Veranlagungen ist davon auszugehen, dass erst im Jahr 2026 vollständige Daten zu den Fällen des § 20 Absatz 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) im Jahr 2021 vorliegen. Erst dann werden belastbare Fallzahlen (vollständiger Erklärungseingang, Einsprüche abgearbeitet etc.) vorliegen. Kapitaleinkünfte werden in Deutschland grundsätzlich an der Quelle besteuert. Der Steuerpflichtige braucht diese im Rahmen der Steuererklärung nicht zu erklären. Eingang in die Fallzahlen der Finanzverwaltung können daher nur Fälle finden, in denen die Steuerpflichtigen ihre Verluste in der Einkommensteuererklärung auch angeben.