Frage:

Wie war es der Bundesregierung angesichts der gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen möglich, die im Hafen von Mukran lagernden 60 Kilometer Rohre eines russischen Unternehmens, die ursprünglich für die Gasleitung Nordstream 2 vorgesehen waren, zu erwerben bzw. sie für die von der Deutschen ReGas GmbH & Co KGaA geplante Flüssiggasleitung zwischen dem künftigen LNG-Terminal in Mukran und dem Knotenpunkt in Lubmin verfügbar zu machen und wie ist dieser Sachverhalt unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA Infrastruktur der Nordstreamleitungen nutzen kann, mit Blick auf eine mögliche Instandsetzung der am 26. September 2022 zerstörten Leitungen zu betrachten (https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg- vorpommern /Bund-kauft-Nord-Stream-2-Rohre-fuer-LNG-Terminal- vor-Ruegen,nordstream902.html)?

Antwort durch Staatssekretär Dr. Philipp Nimmermann am 28. September 2023:

Die Röhren wurden von der Schweizer Gesellschaft Nord Stream 2 AG, die von einem im Mai 2022 für die Nachlassverwaltung gerichtlich ernannten Schweizer Sachwalter kontrolliert wird, erworben. Die für die sanktionsrechtliche Bewertung zuständigen Einrichtungen wurden hierüber in Kenntnis gesetzt.