Berlin, 5. Juli 2023. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages lehnt in seiner Beschlussempfehlung (20/7572) die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Steueraffäre um die Warburg-Bank und die mögliche Verstrickung von Bundeskanzler Olaf Scholz ab.
Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, erklärt hierzu:
„In mehrfacher Hinsicht ist diese Entscheidung skandalös. Zum einen verweigert man der Opposition ein fundamentales demokratisches Recht. Die Kontrollfunktion der parlamentarischen Minderheit gegenüber der Regierung wird dadurch stark eingeschränkt. Tatsächlich ist dies in der Geschichte der Bundesrepublik ein Novum, in der Sprache der Etablierten gar ein Dammbruch. Ein Recht auf Minderheitenschutz gilt in den Augen der Ampel-Koalition einzig und allein für ihre linksliberale Klientel, nicht jedoch für die Opposition.
Zum anderen werden die schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Von ihren Koalitionspartnern gedeckt, versuchen die Sozialdemokraten eine mögliche Verquickung des Kanzlers in den Warburg-Skandal zu vertuschen. Ob die Hamburger Steuerverwaltung im Jahre 2016 auf die Forderung an die Warburg-Bank in Höhe von 47 Millionen Euro im politischen Auftrag verzichtete, bleibt weiterhin unbeantwortet.
Wenn die SPD die Angelegenheit als ‚längst geklärt‘ bezeichnet und gleichzeitig jegliche Aufklärung verweigert, erhärtet dies den Verdacht der Vertuschung. Das Handeln der Ampel Koalition beruht dabei vor allem auf ihrer Angst vor Neuwahlen im Falle eines Kanzlersturzes über den Warburg-Skandal, der das Ende der Ampel bedeuten würde. Um dies zu verhindern, ist die Bundesregierung sogar zum Bruch demokratischer Grundsätze bereit.“