Berlin, 4. November 2022. Das Bundeskabinett hat den fünften Steuerprogressionsbericht verabschiedet. Dieser wird erstmals seit 2012 alle zwei Jahre dem Deutschen Bundestag vorgelegt, um die Auswirkungen der kalten Progression für die Steuerzahler zu berechnen.
Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, teilt dazu mit:
„Der fünfte Steuerprogressionsbericht liegt nun endlich vor und damit zwar dem gesetzlichen Auftrag entsprechend, aber deutlich später als von vielen Experten gefordert. Das Bundesfinanzministerium prognostiziert eine Inflation von 7,2 Prozent für 2022 und von 6,3 Prozent für 2023. Diese Zahlen verwundern aus unserer Sicht schon sehr. Während das Statistische Bundesamt für den Monat Oktober eine vorläufige Inflation von 10,4 Prozent angibt, die damit nochmal höher liegt als die historisch sehr hohen 10 Prozent Inflation vom September und die sogenannte Gemeinschaftsdiagnose führender Wirtschaftsinstitute im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für das Jahr 2022 eine Inflation in Höhe von 8,4 Prozent und für 2023 nochmal eine Steigerung auf 8,8 Prozent berechnet, scheint das Bundesfinanzministerium, offenbar die Inflation herunterrechnen zu wollen.
Dieses ganze Prozedere wirft immer mehr Probleme auf, die sicherlich in Zeiten von geringer Inflation nicht so sehr im Raume standen wie dieser Tage. Schon jetzt wissen wir, dass der Bundesfinanzminister auf Grundlage des Steuerprogressionsberichts das laufende Gesetzgebungsverfahren für sein Inflationsausgleichsgesetz ändern und die Inflationszahlen anpassen wird. Was hier aber übersehen wird, ist, dass erst ab 1. Januar 2023 diese Anpassungen zur Geltung kommen sollen. Es ist nicht ersichtlich, wieso wir im Deutschen Bundestag im Mai 2022 mit dem Steuerentlastungsgesetz rückwirkend für 2022 den Grundfreibetrag ändern konnten, während wir jetzt die wichtigen Anpassungen nicht rückwirkend machen können. Das ist meines Erachtens nach Betrug am Steuerzahler, der diesen ganzen Laden am Laufen hält. Die Entlastungsphrasen der Schuldenkoalition sind nichts anderes als Taschenspielertricks. Der Steuerzahler soll die Bundesregierung als großen Retter in der Not feiern. In Wahrheit gleicht diese aber nur die Inflation von 2022 im Jahr 2023 aus und dies auch noch mit einem zu geringen Wert. Im Jahr 2024 soll sich das Spiel wiederum wiederholen.
Die Differenz aus den abzusehenden zu geringen Anpassungen der Tarifeckwerte bezahlt der Steuerzahler. Und darüber hinaus fehlt auch die generelle Anpassung der Freigrenzen, Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge an die Inflation. Auch hier reißt die Bundesregierung mit jedem Jahr der Nichtanpassung ein weiteres Loch in die Taschen der Steuerzahler, ohne dass diese das auf dem ersten Blick merken. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag für eine Dynamisierung aller Werte im Einkommensteuergesetz, ähnlich wie das jetzt in Österreich beschlossen wurde und wie die Schweiz es seit vielen Jahren sogar mit Verfassungsrang praktiziert, ist die einzige echte und vor allem praktikable Option, wenn man konsequent den Steuerzahler von der kalten Progression befreien will. Wenn unser Vorschlag in der Form nicht angenommen wird, dann weiß ich schon jetzt, dass wir in zwei Jahren genau wieder diese Diskussion führen werden, was aus Sicht der AfD-Fraktion und im Sinne der Bürger vermieden werden kann.“