Berlin, 14. Oktober 2022. Die Frist zur Grundsteuererklärung wird von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert, darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Hierzu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk:
„Das ist eine richtige und sachlogische Entscheidung. Es macht keinen Sinn mit dem Kopf durch die Wand zu rennen, weshalb die Verlängerung der Frist vernünftig ist. Noch vernünftiger wäre es allerdings, wenn grundsätzlich über das Festhalten an der Grundsteuer nachgedacht wird. Diese jetzt beschlossene Fristverlängerung ist ja am Ende nichts anderes als ein Eingeständnis, dass die Reform der Grundsteuer vor allem eine unglaubliche Mehrbelastung für die Bürger und auch für die Ämter darstellt.
Mir fehlt nach wie vor jedwede Kreativität und auch jedes Verständnis dafür, wie wir es zulassen können, dass eine solche Grundsteuererklärungstirade alle sieben Jahre stattfinden soll. Die Verantwortlichen sollten endlich aufwachen und über Alternativen zur Grundsteuer nachdenken. Die AfD-Fraktion hat diesbezüglich einen Vorschlag eingebracht, anstelle der Grundsteuer eine hebesatzfähige Beteiligung an der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer für Kommunen einzuführen. Noch gibt es eine Chance, diesen Bürokratieflaschengeist zurück in seine Flasche zu bekommen, allein der Wille scheint aktuell in der Schuldenkoalition zu fehlen, hier beherzt zuzupacken.“