Laut einer investigativen Recherche der Financial Times soll EY bereits 2016 von einem eigenen Mitarbeiter zu den Vorgängen bei Wirecard gewarnt worden sein und zwar im ausreichenden Ausmaß, um Misstrauisch zu werden. So soll es Hinweise bei Wirecard Mitarbeitern bezüglich Betrug und Bestechung gegeben haben.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Finanzausschusses, Kay Gottschalk, hierzu:
„Wirecard ist anscheinend eine nie endende Geschichte, was Skandale betrifft. Gibt die Chefetage des Wirtschaftsprüfungsunternehmens noch vor kurzem bekannt, dass man erfolgreich bei der Aufdeckung des Betrugs geholfen habe, kommt nun die Sonderprüfung des Wettbewerbers KPMG zu einem ganz anderen Eindruck.
Diese weitere Meldung unterstreicht unsere Forderung, dass Wirtschaftsprüfer nicht länger als 4 Jahre ein Unternehmen prüfen sollten. Mit dieser Regelung wäre der Fehler schon viel früher ans Licht gekommen und man verhindert mögliche Bestechungen und Betrügereien, da diese zeitnah auffliegen würden.
Ebenso bekräftigt es unsere Forderung nach einer Reform des Handelsrechts. Bisher haften Abschlussprüfer bei börsennotierten Aktiengesellschaften nur mit maximal 4 Millionen Euro bei fahrlässigen Fehlern. Diese Haftung sollte deutlich erhöht werden.
Jetzt ist die deutsche Wirtschaftsprüfungsaufsichtsbehörde Apas, die Wirtschaftsministers Altmaier unterstellt ist, gefragt, Licht in das vorhandene Dunkel zu bringen.
Eins ist jedenfalls klar: Der Untersuchungsausschuss zu ‚Wirecard‘ bekommt immer mehr Gewicht.“