Mit dem bevorstehenden Ablauf des Solidarpakets II hat die Diskussion zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags wieder an Fahrt aufgenommen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags untermauert in einer Auswertung die Zweifel und Skepsis der AfD-Fraktion zur Verfassungsmäßigkeit des Soli nach 2019.
Kay Gottschalk, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, hierzu:
„Uns wundert diese Auswertung des Wissenschaftlichen Dienstes kaum. Wir haben die Verfassungsmäßigkeit des Soli nach 2019 von Anfang an stark bezweifelt.
Die Bundesregierung hat hier wiederholt einen Gesetzentwurf auf tönerne Füße gestellt. Er wird unvermeidlich irgendwann wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen und – ähnlich wie bei der Grundsteuer – der Bundesregierung um die Ohren fliegen. So geht Regieren in Deutschland 2019. Was ist so schwer daran, zu erkennen, dass nach Ablauf des Solidarpakts II die Voraussetzungen für die Erhebung der Sonderabgabe schlicht und ergreifend weggefallen sind?
Weiter stellt der Wissenschaftliche Dienst zu recht fest, dass eine Umwidmung des Soli aufgrund der konjunkturellen Lage unter Berücksichtigung des hohen Steueraufkommens kaum möglich sei. Auch hier wird von der Bundesregierung wieder jede Chance verpasst den Bürger zu entlasten. Ganz im Gegenteil: Man will lieber an unsinnigen Steuern festhalten.
Auch die 90-Prozent-Regelung der GroKo macht es nicht besser. Dadurch kommt noch ein möglicher Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Art 3 Abs. 1 des Grundgesetzes hinzu und der versteckte Umbau zur Reichensteuer. Das passt allerdings perfekt zur geplanten Vermögenssteuer der SPD.
Wir, die AfD-Fraktion, können unsere Forderung nur wiederholen: Der Soli muss weg!“