Am 9.5.2019 findet im Deutschen Bundestag die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen statt.

Kay Gottschalk, der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, dazu:

„Am 8. April dieses Jahres hatten wir zu diesem Thema eine sehr spannende Anhörung, die viele Probleme zur Prospektverordnung nochmal deutlich gemacht hat.

Zum einen ist auf die mangelhafte Sprachregelung zu verweisen. So ist es aus Sicht des Verbraucherschutzes nicht akzeptabel, dass der Anleger im Fall eines Rechtsstreits den Prospekt auf seine Kosten übersetzen lassen muss. Sollte die deutsche Sprache nicht eine Selbstverständlichkeit sein? Warum will man dem Geschädigten noch weiteren Schaden zufügen?

Zum anderen ist der Anlegerschutz immer noch mangelhaft. Eine materielle Prüfung der Prospekte durch die BaFIN ist nicht machbar und auch nicht gewollt. Das heißt also weiterhin, dass die Prospekte erst im Krisen- oder Pleitenfall von Relevanz sind und dann ist es meistens zu spät, wie man an aktuellen Beispielen wie PROKON und S&K sehen kann. Uns als AfD liegt aber gerade der Anlegerschutz am Herzen. Leider hat man unsere Nachbesserungsvorschläge dahingehend wieder einmal nicht berücksichtigt.

Was wir in der Zukunft weiter überprüfen müssen, ist, ob es gerade im Bereich des Crowdfunding für Immobilienfinanzierung nicht zu einem Missbrauch kommt. Gerade hier werden natürlich Investments mit einem hohen Risiko getätigt, die am normalen Markt keine Chance hätten und dies meistens zu Lasten des Verbrauchers.

Wir, die AfD-Fraktion, fordern, endlich der Verantwortung des Anlegerschutzes nachzukommen und die aufgezeigten Probleme im Gesetz zu berücksichtigen.“