Seit dem 1.1.2019 gelten neue Müllgebühren in Mönchengladbach. Danach wird jedem Bürger nun ein Mindestvolumen vorgeschrieben und die Abgabe in einen Grundpreis und einen volumenbezogenen Leistungspreis gesplittet.

Der niederrheinische Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Bundessprecher der AfD, Kay Gottschalk, dazu:

„Durch das zwangsweise Mindestvolumen ist in vielen Fällen ein zu bezahlendes Tonnenvolumen im Haushalt vorhanden, das nicht dem tatsächlichen Abfallverhalten entspricht.

Die Aufspaltung der Gebühren in einen Grundpreis und einen Leistungspreis führt zu einer Umlagerung der Kosten der mags von Großverbrauchern zu den Einzelhaushalten von knapp 10 % über das gesamte Gebührenaufkommen. Aufgrund des teilweise zu großen Tonnenvolumens bezahlt eine Reihe von Haushalten zukünftig bis zum Doppelten als bisher. Also nichts mit sparen.

Nehmen wir mal eine typische Familie mit zwei Kindern im Eigenheim mit bisher einer 25 l Ringtonne, also bei einem wünschenswert sparsamen Umgang mit Müll im Haushalt.

Nach der neuen Regelung muss die Familie eine 160 l Rolltonne nehmen. Bei der Standard Entleerung alle zwei Wochen, hat diese zukünftig 55 l Volumen pro Woche mehr, die aber nicht benötigt werden und darf dafür 167,47 € mehr bezahlen. Also fast das Doppelte.

Größere Einheiten profitieren dagegen überproportional vom neuen Gebührensystem. Vor allem auch gewerbliche Kunden, weil ein Einpersonenhaushalt den gleichen Grundpreis, wie der Installateur mit 30 Angestellten bezahlt.

Auch hier wieder ein Beispiel: Der Gewerbebetrieb mit einem 4400 l Container, muss bei wöchentlicher Abholung, bisher 21.274,24 €pro Jahr zahlen. Zukünftig aber nur noch 12.426,48 €. Das sind 58,4 % von der ursprünglichen Gebührenhöhe.

Mein Fazit, das neue Gebührensystem ist unsozial und führt zu einer Ungleichbehandlung der Bürger.

Die Kosten werden von Großverbrauchern auf den einfachen Bürger verlagert.

Manche Haushalte müssen zukünftig nur 79,68 € pro Jahr und pro Person bezahlen. Andere wiederum 159,00 €. Praktisch für die gleiche Leistung als Folge des zwangsweisen Gebührenvolumens.

Der Stadtrat hätte sich besser an Nachbarstädten orientiert, wo der Bürger selber seinen Mülltonnenbedarf bestimmen kann und die Tonne bestellen kann, die er tatsächlich benötigt.“