(Schriftliche Frage Nr. 418 für den Monat Dezember 2023)

Frage:

Hat die Bundesregierung Berechnungen angestellt, wie hoch die jährlichen steuerlichen Mindereinnahmen, nach Steuerarten getrennt, bei einer Erhöhung des Grundfreibetrages 2024 von 11.604 Euro auf 15.000 Euro, bei einer korrespondierenden Verschiebung der Tarifzonen gemäß § 32a Absatz 1 Nummern 2 bis 4 des Einkommensteuergesetzes sind, und wenn ja, wie lauten die Ergebnisse der Berechnungen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 3. Januar 2024:

Diese Berechnung wurde von der Bundesregierung nicht angestellt.