Frage:

Inwiefern sind die aktuellen Haushaltsentwürfe von Italien (https://www.ft.com/content/b956c3cb-fd81-43a6-a0e3-3ebf4ec1bd8b) und Frankreich (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/frankreich-bleibt-europas-schuldenkoenig-130-milliarden-eurodefizit19207490.html) nach Erkenntnissen der Bundesregierung mit den EU-Fiskalregeln (SWP, etc.) vereinbar und inwiefern präjudizieren diese eine entsprechende Reform der EU-Fiskalregeln?“

Antwort durch Staatssekretär Dr. Florian Toncar am 05. Oktober 2023:

Frankreich und Italien haben im September ihre aktuellen Haushaltsentwürfe im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens vorgestellt. Bis zum 15. Oktober 2023 sind alle Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebietes verpflichtet, Übersichten über die Haushaltsplanung („Draft Budgetary Plan“) der Europäischen Kommission vorzulegen, die die Entwürfe prüfen und eine Bewertung im Lichte der geltenden Fiskalregeln erstellen wird. Die Stellungnahme der Kommission zur Übersicht über die Haushaltsplanung sollte nach der VO (EU) 472/2013 so rasch wie möglich und spätestens Ende November abgegeben werden. In der Stellungnahme sollte insbesondere bewertet werden, ob bei der Haushaltsplanung die im Rahme des Europäischen Semesters im Haushaltsbereich gegebenen Empfehlungen ausreichend berücksichtigt
wurden. Auf dieser Basis wird die Haushaltslage in der Eurogruppe diskutiert. Die Diskussion um eine mögliche Reform der europäischen Fiskalregeln ist ein von diesem Verfahren unabhängiger Prozess.