(Schriftliche Frage für den Monat Juli 2023)
Frage

Ist die im Gesetzestext verankerte Evaluation zur Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Absatz 6 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes für Termingeschäfte ab dem Jahr 2021 nach zwei Jahren durchgeführt worden, bzw. befindet sie sich in der Durchführung, und wenn ja, wo sind bzw. werden diese Daten einsehbar sein?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 10. Juli 2023

Im Hinblick auf die zeitlichen Abläufe bei den Veranlagungen und Erstattungen von Kapitalertragsteuern ist davon auszugehen, dass nach dem Inkrafttreten im Veranlagungszeitraum 2020 für Verluste aus Kapitalforderungen und im Veranlagungszeitraum 2021 für Verluste aus Termingeschäften erst im Jahr 2026 vollständige Erfahrungen und Informationen vorliegen. Ein fundierter Abschluss der Evaluation ist daher erst im Jahr 2026/2027 möglich.

Die aus der Evaluierungspraxis bekannten Vorlaufzeiten ergeben sich in der Regel aus den Festsetzungsfristen. Der erforderliche Zeitraum für die Sammlung von Erfahrungswerten und Informationen ist somit ggf. länger als der für die Evaluation vorgesehene Zeitrahmen. Der abschließende Bericht erfolgt an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.