Berlin, 22. Januar 2024. Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, kommentiert das Urteil des Bundesfinanzhofes, das Immobilienerben von der Einkommensteuer befreit:

„Das heutige Urteil des Bundesfinanzhofes ist ein erfreulicher Schritt in die richtige Richtung. Es signalisiert ein wachsendes Bewusstsein für die Notwendigkeit steuerlicher Gerechtigkeit in Bezug auf geerbtes Vermögen. Allerdings ist dieses Urteil nicht ausreichend, um eine vollständige Steuergerechtigkeit herzustellen.

Die AfD-Fraktion fordert die vollständige Abschaffung der Erbschaftsteuer (Drucksache 20/6388). Diese Steuer ist eine Substanzsteuer und daher ungerecht. Sie berücksichtigt nicht die vorhandene Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen, sondern besteuert ausschließlich ein bestimmtes, bereits versteuertes Vermögen. Besonders im Fall der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird ein Vermögensgegenstand besteuert, der zumeist aus bereits versteuertem Einkommen geschaffen wurde. Wir müssen erkennen, dass Erbschaft- und Schenkungsteuer, trotz ihres relativ geringen Aufkommens, eine unnötige bürokratische Last darstellen und keinen signifikanten Beitrag zum Gesamtsteueraufkommen leisten.

Die AfD-Fraktion steht für eine Steuerpolitik, die Leistung belohnt und ungerechte Doppelbesteuerungen vermeidet. Das heutige Urteil des Bundesfinanzhofes ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es bleibt noch viel zu tun, um unser Steuersystem gerechter zu gestalten.“