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In der erster Lesung haben wir im Bundestag am Donnerstag, 9. November 2023, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021 / 2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen“ (Kreditzweitmarktförderungsgesetz, 20/9093).