Heute wurde der Gesetzesentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität (JahressteuerG 2019) zum ersten Mal im Plenum beraten.
Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Kay Gottschalk:
“Was letztes Jahr noch als „FamilienentlastungsG“ deklariert war, hat nun den grünen Namen „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.“ Da weiß man, wo bei dieser Regierung mittlerweile die Prioritäten liegen.
Leider werden in diesem klimafreundlichen Gesetz aber reichlich Pauschalen, Freibeträge und Freigrenzen vergessen, die teilweise seit Jahrzehnten schon nicht angepasst wurden
Wir sind als AfD-Fraktion der Meinung, dass alle Pauschalen, Freigrenzen und Freibeträge jährlich angepasst gehören. Am besten wäre eine Indexierung – ähnlich wie beim „Tarif auf Rädern“, welchen wir als Antrag schon eingebracht haben.
Am spannendsten an diesem Gesetzentwurf ist aber, dass die Regierung nicht erwünschte Urteile des BFH umgehen möchte in Sachen Optionsverfall. Deswegen wird das Gesetz einfach geändert, auf dessen Grundlage diese Urteile basieren. Nochmal, es gibt also Gesetze, auf dessen Grundlage entscheiden Gerichte, und wenn diese Urteile dem Gesetzgeber nicht passen, dann sollen diese Gesetze geändert werden.
Wo wir dann angelangt sind, diese Schlussfolgerung mag jeder für sich alleine treffen.“