(Schriftliche Frage Nr. 417 für den Monat Dezember 2023)

Frage:

Hat die Bundesregierung Berechnungen angestellt, wie hoch die jährlichen steuerlichen Mindereinnahmen ( nach Steuerarten getrennt) bei einer Erhöhung des Grundfreibetrages 2024 von 11.604 Euro auf 16.000 Euro, bei einer korrespondierenden Verschiebung der Tarifzonen gemäß § 32a Absatz 1 Nummern 2 bis 4 des Einkommensteuergesetzes sind, und wenn ja, wie lauten die Ergebnisse der Berechnungen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 29. Dezember 2023:

Entsprechende Berechnungen wurden kürzlich zur Beantwortung der schriftlichen Frage 12/052 Ihrer Kollegin, Frau MdB Huy, angestellt. Die Ergebnisse können der Antwort unter https://dserver.bundestag.de/btd/20/098/2009807.pdf (Nummer 26) entnommen werden.